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REACh-Untersuchungen (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals)

Die REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist am 01. Juli 2007 in Kraft getreten und regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Physikalisch-chemische Parameter

Aufgrund der geforderten physikalisch-chemischen Bestimmungen der REACh-Registrierung haben wir unser Dienstleistungs­spektrum in diesem Bereich kontinuierlich ausgebaut, sodass wir in der Lage sind diese Prüfungen sowohl nach OECD-Guidelines als auch nach EU- bzw. UN-Methoden durchzuführen.

Des Weiteren können wir dank unserer GLP-Bescheinigung für die Kategorien 1 und 8 diese Untersuchungen auch unter GLP anbieten.

Das Institut ist mit den modernsten Analysengeräten und -techniken ausgestattet. Dies ermöglicht die exakte Bestimmung physikalisch-chemischer Parameter wie Dampfdruck, Schmelz- oder Siedetemperatur mittels DSC bzw. TGA. Außerdem können unbekannte Substanzen von beispielsweise Hydrolyseprodukten mittels UHPLC-QTOF(MS) oder GC-MS/MS identifiziert sowie deren Struktur mittels NMR (in Zusammenarbeit mit unseren Partnerlaboren) aufgeklärt werden.

Weitere Details finden Sie im Flyer REACh (als PDF). Auf Anfrage erhalten Sie ein genau auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot.