AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand November 2018

1. Geltungsbereich

Allen jetzigen und zukünftigen Leistungen der Institut Kuhlmann GmbH, Analytik-Zentrum Ludwigshafen (n.f. IK), liegen ausschließlich die nach- stehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (n.f. AGB) zu Grunde.
Sie sind mit Auftragserteilung an IK anerkannt und vereinbart, wenn nicht der Auftraggeber (n.f. AG) bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widersprochen hat. Abweichende Bedingungen des AG sind nur dann ver- bindlich, wenn IK diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

2. Umfang und Ausführung von Aufträgen

Für alle Vereinbarungen, Nachträge, Änderungen und Nebenabreden ist Schriftform vereinbart. IK behält sich mündliche Auftragsbestätigung vor.

Fristen für die Auftragsdurchführung sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch IK verbindlich. Der Fristenlauf beginnt erst, wenn der AG der IK alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Materialien, Informationen vorgelegt und alle notwendigen Voraussetzungen (z.B. Prüfmuster, Referenzsubstanzen etc.) verschafft hat.

Die Aufträge werden von IK nach den üblichen und anerkannten allgemeinen Regeln der einschlägigen Wissenschaft erledigt, wobei IK die Wahl der Methode und die Art der Untersuchung nach sachgemäßem Ermessen selbst bestimmt. Die gewählte Methode wird in den Prüfberichten von IK jeweils vermerkt.

In der Regel werden die Untersuchungen im IK-Labor durchgeführt. Im Ein- zelfall behält sich IK aus kapazitäts- oder technischen Gründen vor, bestimmte Leistungen auch an kompetente Subauftragnehmer vergeben zu dürfen. Termin- und Fristvereinbarungen für IK stehen unter dem Vorbehalt, dass die Subauftragnehmer und Kooperationspartner ihre zu IK eingegangenen Verpflichtungen erfüllen. Ereignisse höherer Gewalt, allgemeine Versorgungs- schwierigkeiten, Störungen bei Verkehrsunternehmen und sonstige von IK oder dem Subauftragnehmer nicht zu vertretende Störungen und deren Folgen befreien IK für die Dauer der Störung im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.

IK ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen.

Die Anlieferung und Abholung von Proben erfolgt auf Kosten und Gefahr des AG.

Falls keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden Analysenproben von IK nur bis zum Ende der Bearbeitung sachgerecht gelagert. Nach Ende der Auftragserfüllung werden die Proben unter Beachtung etwaiger gesetz- licher Vorschriften entsorgt. Eine Rücksendung der Proben an den AG erfolgt nur auf dessen Anforderung und Kosten.

3. Preise/Zahlungsbedingungen

Die Preise werden für jeden Auftrag oder projektbezogen als Festpreise vereinbart. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.

Ist die Vergütung der Höhe nach nicht vereinbart, hat IK Anspruch auf eine marktübliche, angemessene Vergütung, die IK nach eigenem, pflicht- und sachgemäßem Ermessen festsetzt.

Rechnungen sind 14 Tage ab Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Aufrechnung gegen Forderungen der IK ist nur zulässig, wenn die Gegen- ansprüche von IK anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Werden der IK Umstände bekannt, die auf eine Beeinträchtigung der Kredit- würdigkeit oder auf Zahlungsunfähigkeit des AG hinweisen, kann IK ihre Leistungen von einer Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen. Das gilt auch, falls diese Umstände nach Vertragsabschluss und vor Leistungs- erbringung oder nach einer von mehreren Teilleistungen bekannt werden. Lehnt der AG solche Vorauszahlungen ab oder zahlt er trotz Fristsetzung nicht, kann IK vom Vertrag zurücktreten und ist zum Schadenersatz berechtigt.

Ist ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des AG eröffnet oder beantragt, ist dieses Rücktritts- und Schadenersatzrecht für IK ohne weitere Voraus- setzungen begründet. Bei Zugang der Rücktrittserklärung werden alle offenen Forderungen von IK sofort fällig und zahlbar.

4. Gewährleistung, Haftung, Verjährung

a) IK erbringt ihre Leistungen nach den bei Auftragserteilung allgemein anerkannten Regeln der Technik und branchenüblicher Sorgfalt. Ein Anspruch des AG auf Nacherfüllung bei offensichtlichen Mängeln muss von diesem innerhalb von 2 Wochen gegenüber IK schriftlich geltend gemacht werden. Einwendungen des AG gegen den Inhalt eines Prüfberichtes sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Werden bis zum Ablauf dieser Frist solche Einwendungen nicht erklärt, ist die Leistung von IK als vertragsgemäß erbracht anerkannt und bestätigt.

b) IK haftet unter Beschränkung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden für Schäden aus einfacher fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden und Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn IK die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

c) Die Haftung von IK ist der Höhe nach auf die Deckungssummen der von ihr unterhaltenen Betriebshaftpflichtversicherung und Vermögens- schaden-Haftpflichtversicherung begrenzt, für Personen und Sach- schäden pro Schadenfall auf EUR 2.500.000,– und für Vermögens- schäden pro Schadenfall auf EUR 500.000,–. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden derselben Ursache werden als ein Schaden angesehen.

d) Nacherfüllungsansprüche und Schadenersatzansprüche aus Pflicht- verletzungen gegen IK verjähren 12 Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Bei Teilleistungen und Teilabnahmen beginnt die Verjährungsfrist mit der jeweiligen Teilleistung und deren Abnahme.

5. Schutz der Arbeitsergebnisse/Veröffentlichungen

Die Veröffentlichung und Vervielfältigung der Prüfberichte der IK zu Werbe- zwecken und auch deren auszugsweise Verwendung bedürfen ihrer schrift- lichen Genehmigung. Der AG ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von IK auch nicht berechtigt, ihre Prüfberichte und andere Dienstleistungs- ergebnisse (z.B. auch Kalkulationen, ausgearbeitete Angebote etc.) Dritten zu Werbe- oder Wettbewerbzwecken zugängig zu machen, zu verwerten, zu veröffentlichen und zu vervielfältigen. Ergänzend gelten die Bestimmungen des UrheberrechtsG.

6. Geheimhaltung

IK stellt dem AG alle Ergebnisse zur Verfügung, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erarbeitet wurden. IK ist verpflichtet, alle mit dem Auftrag erarbeiteten und gewonnenen Ergebnisse und Informationen vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt oder zugänglich.

7. Schlussbestimmungen

Alle Vertragsverhältnisse mit IK unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist für IK und den AG Ludwigs- hafen/ Rhein Erfüllungsort und vereinbarter Gerichtsstand. IK ist berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis auch am gesetzlichen Gerichtsstand des AG gerichtlich geltend zu machen, das gilt insbesondere bei Ansprüchen gegen einen ausländischen AG.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleiben sie im Übrigen wirksam.