Legionellen in Trinkwasser-Hausinstallationen:
Pflichten für Hauseigentümer und Gebäudeverwalter
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet Eigentümer und Betreiber von größeren Warmwasserbereitungsanlagen zur Prüfung auf Legionellen. Ein Verstoß gegen die Vorgaben der TrinkwV kann für Vermieter und Verwalter schwerwiegende Folgen haben und mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 € oder Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren geahndet werden.
Die erste orientierende Untersuchung musste bis zum 31.12.2013 vorliegen. Für gewerbliche Objekte sieht die TrinkwV eine 3-jährliche Folgeprüfung vor.
Untersuchungen auf Legionellen dürfen nur von Laboratorien durchgeführt werden, welche nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind. Diese Forderung schließt auch die Probenahme mit ein.
Wer ist überwachungspflichtig?
Die Überwachungspflicht gilt für Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten und einer zentralen Warmwasserversorgung (Großanlagen). Diese Objekte müssen Duschen oder sonstige Anlagen zur Vernebelung enthalten und Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben. Großanlagen sind Anlagen mit einem Speichervolumen > 400 l und/oder einem Rohrleitungsvolumen von ≧ 3 l, berechnet vom Abgang der Trinkwassererwärmer bis zur entferntesten Entnahmestelle. Dabei wird der Zirkulationsrücklauf nicht berücksichtigt.
Was sind Legionellen?
Legionellen sind gramnegative, nicht sporenbildende aerobe Bakterien mit mehr als 50 Arten, welche wiederum 70 verschiedene Serogruppen umfassen. Alle Legionellen sind als potenziell humanpathogen einzustufen. Die für Erkrankungen des Menschen bedeutsamste Art ist Legionella pneumophila, die Ursache für etwa 90 % aller Erkrankungen ist. Für Legionella pneumophila sind 14 Serogruppen bekannt, von denen die Serogruppe 1 die größte Bedeutung besitzt. Erkrankungen mit Legionellen treten in zwei unterschiedlichen Verlaufsformen auf, wobei bei beiden Begleiterscheinungen wie Unwohlsein, Fieber, Kopf-, Glieder-, Thoraxschmerzen, Husten, Durchfälle und Verwirrtheit vorkommen können. Die eigentliche „Legionärskrankheit“ zeigt sich in einer schweren Lungenentzündung, die unbehandelt in 5 – 10% der Fälle tödlich verläuft. Die Inkubationszeit beträgt 2 – 10 Tage, in seltenen Fällen bis zu zwei Wochen. Beim weitaus häufiger vorkommenden „Pontiac-Fieber“ handelt es sich um eine fiebrige, grippeähnliche Erkrankung mit einer Inkubationszeit von bis zu zwei Tagen, die meist ohne Lungenbeteiligung binnen weniger Tage abklingt.
Vorkommen
Das primäre Reservoir für Legionellen ist das Süßwasser, Legionellen sind natürlicher Bestandteil der aquatischen Flora. Das Vorkommen von Legionellen wird entscheidend von der Wassertemperatur beeinflusst, ideale Vermehrungsbedingungen sind Wassertemperaturen zwischen 25 °C und 55 °C. Legionellen vermehren sich intrazellulär in Amöben und anderen Protozoen, die in Leitungsnetzen Biofilme bilden. In Rohren, Armaturen und Klimaanlagen finden sich damit ideale Bedingungen für eine Vermehrung der Legionellen. Besonders im Wasser älterer und schlecht gewarteter bzw. selten genutzter Warmwasserleitungen und -behälter kommt es häufig zur drastischen Vermehrung von Legionellen.
Übertragung
Legionellen werden hauptsächlich durch das Einatmen legionellenhaltiger Wassertröpfchen (Aerosole) übertragen. Mögliche Quellen dieser Aerosole sind Warmwassersysteme in technischen Anlagen.
Diese Quellen finden sich beispielsweise in
- Eigenheimen und Wohnungen
- Schwimmbädern
- Duschen und Saunen
- Krankenhäusern
- Altenheimen
- Hotels
- Schulen
- Wohnheimen
- Sportstätten
sowie bei
- Klimaanlagen
- Zahnärzten
- Rasensprengern
- Kühltürmen und raumlufttechnischen Anlagen mit Befeuchtung
- Nassabscheidern
Eine Ansteckung kann im beruflichen wie auch im privaten Bereich erfolgen. Über das Trinken von kontaminiertem Wasser erfolgt keine Infektion. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist bislang nicht bekannt.
Wer ist besonders gefährdet?
Vor allem ältere Menschen, Raucher sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder chronisch Kranke (z.B. Diabetiker) sind verstärkt betroffen. Männer erkranken mehr als doppelt so häufig wie Frauen.
Was können wir für Sie tun?
Wir stehen Ihnen mit akkreditierter Probenahme, termingerechten Ergebnissen und professioneller Beratung zur Seite.
Wir sind verpflichtet, das Gesundheitsamt unverzüglich in Kenntnis setzen, wenn der technische Maßnahmenwert überschritten wird.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer Legionellen (als PDF). Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, erstellen wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.