Die REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist am 01. Juli 2007 in Kraft getreten und regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
Physikalisch-chemische Parameter
Aufgrund der geforderten physikalisch-chemischen Bestimmungen der REACh-Registrierung haben wir unser Dienstleistungsspektrum in diesem Bereich kontinuierlich ausgebaut, sodass wir in der Lage sind diese Prüfungen sowohl nach OECD-Guidelines als auch nach EU- bzw. UN-Methoden durchzuführen.
Des Weiteren können wir dank unserer GLP-Bescheinigung für die Kategorien 1 und 8 diese Untersuchungen auch unter GLP anbieten.
Das Institut ist mit den modernsten Analysengeräten und -techniken ausgestattet. Dies ermöglicht die exakte Bestimmung der folgenden physikalisch-chemischen Parameter – weitere Tests auf Anfrage:
- Sameness / Substanz-Identitäts-Profil (SIP) mittels u. a. UV/Vis, FTIR, MS
- Dampfdruck, Schmelz- bzw. Siedetemperatur mittels DSC bzw. TGA
- relative Dichte
- Oberflächenspannung
- Viskosität
- Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient (Log POW) per HPLC
- Hydrolyse in Abhängigkeit vom pH-Wert
- Stabilität und Löslichkeit in Säuren, Basen bzw. organischen Lösungsmitteln
Außerdem können unbekannte Substanzen von beispielsweise Hydrolyseprodukten mittels UHPLC-QTOF(MS) oder GC-MS/MS identifiziert werden. Gerne erstellen wir Ihnen ein genau auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot.